Selbstzahler oder Abrechnung über Krankenkasse?

Bitte beachten Sie:

Heilpraktiker (Psychotherapie) Leistungen werden von gesetzlichen

Krankenversicherungen nicht übernommen.

 

Wenn Sie über Ihre private Krankenkasse oder Zusatzversicherung abrechnen möchten, so klären Sie das bitte selbst im Vorfeld mit der zuständigen Stelle. Private Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung Heilpraktikerkosten für Psychotherapieverfahren übernimmt. Bedauerlicherweise ist das nur noch sehr selten der Fall. Gerne teile ich Ihnen die von mir verwendeten Ziffern nach GebüH mit, falls Sie diese für Ihre KV benötigen.

 

Gerne stelle ich Ihnen bei Übernahme durch Ihre Krankenversicherung eine entsprechende Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) aus. Diese wird und muss eine Diagnose nach ICD-10 enthalten.

 

Rechnungen sind in voller Höhe, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, in bar direkt nach der Sitzung zu bezahlen.

 

Als Selbstzahler haben Sie einige Vorteile:

  • Schneller Therapiebeginn
  • Einfache Abwicklung ohne Bürokratie
  • Es wird keine Diagnose einer psychischen Störung an die Krankenkasse weitergegeben. Dies kann in seltenen Fällen für Sie ein Nachteil sein.
  • Sie haben keine Nachteile bei Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung etc.).
  • Therapiekosten sind als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) steuerlich absetzbar. Sie erhalten auf Wunsch dafür eine Rechnung von mir ohne Diagnose.